{"id":57,"date":"2017-07-24T18:51:44","date_gmt":"2017-07-24T18:51:44","guid":{"rendered":"http:\/\/test.schuetzenverein-nordwohlde.de\/?page_id=57"},"modified":"2018-06-06T15:23:42","modified_gmt":"2018-06-06T13:23:42","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/www.Schuetzenverein-nordwohlde.de\/?page_id=57","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"<p>Satzung des Sch\u00fctzenvereins Nordwohlde v.1904 e.V.<\/p>\n<p>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins<\/p>\n<p>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Nordwohlde v.1904 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Nordwohlde und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Syke unter der Gesch\u00e4ftsnummer VR 220 eingetragen.<\/p>\n<p>\u00a7 2 Zweck des Vereins<\/p>\n<p>Der Verein will den Schie\u00dfsport und das traditionelle Sch\u00fctzenwesen f\u00f6rdern und pflegen. Er ist politisch und konfessionell neutral, erstrebt keinen Gewinn und verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der K\u00f6rperschaft fremd sind, oder durch unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfig hohe Verg\u00fctung beg\u00fcnstigt werden. Die T\u00e4tigkeit der Funktionstr\u00e4ger erfolgt ehrenamtlich.<\/p>\n<p>\u00a7 3 Gesch\u00e4ftsjahr<\/p>\n<p>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/p>\n<p>\u00a7 4 Mitgliedschaften<\/p>\n<p>Die Mitgliedschaft wird durch schriftliche Anmeldung erworben. \u00dcber die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Mitglieder bis zum vollendeten 21. Lebensjahr sind Jungsch\u00fctzen.<br \/>\nBei Ablehnung der Aufnahme kann der\/die Antragsteller\/in nach Ablauf eines Jahres seinen\/ihren Antrag wiederholen.<br \/>\nDie Mitgliedschaft erlischt:<\/p>\n<p>a. durch Tod<br \/>\nb. durch Austritt aus dem Verein<br \/>\nc. durch Ausschlu\u00df<\/p>\n<p>Die Mitglieder k\u00f6nnen durch schriftliche K\u00fcndigung zum Schluss des Gesch\u00e4ftsjahres austreten. Der Ausschluss ist zul\u00e4ssig, wenn ein Mitglied der Satzung oder satzungsgem\u00e4\u00df gefassten Beschl\u00fcssen oder Richtlinien trotz schriftlicher Aufforderung nicht Folge leistet, oder wenn sonst ein wichtiger Grund vorliegt. Ist ein Mitglied mit seinen Beitragszahlungen l\u00e4nger als das Gesch\u00e4ftsjahr seiner F\u00e4lligkeit im R\u00fcckstand, so kann es ausgeschlossen werden. \u00dcber den Ausschluss entscheidet der Vorstand des Vereins mit 2\/3 Stimmenmehrheit. Gegen den Beschluss ist binnen Monatsfrist Berufung zul\u00e4ssig. Die Berufung ist schriftlich beim Schriftf\u00fchrer des Vereins einzulegen, sie wird von der Mitgliederversammlung durch 2\/3 Stimmenmehrheit endg\u00fcltig entschieden. Ausgeschlossene oder ausgetretene Mitglieder verlieren mit dem Tag des Ausschlusses bzw. Austritts alle Rechte des Vereines.<br \/>\nZur Aufrechterhaltung des Vereinsbetriebes werden Beitr\u00e4ge erhoben, deren H\u00f6he und F\u00e4lligkeit die Mitgliederversammlung bestimmt.<\/p>\n<p>\u00a7 5 Vorstand<\/p>\n<p>Der Vorstand besteht aus:<\/p>\n<p>1. dem\/ der 1.Vorsitzenden<br \/>\n2. dem\/der stellvertretenden Vorsitzenden<br \/>\n3. dem\/der Schriftf\u00fchrer\/in<br \/>\n4. dem\/der Kassenf\u00fchrer\/in<br \/>\n5. dem\/der Schie\u00dfwart\/in<br \/>\n6. der Leiterin der Damenriege<\/p>\n<p>Der\/die 1.Vorsitzende, sowie der\/die stellvertretende Vorsitzende sind Vorsitzende im Sinne des \u00a7 26 BGB. Jeder von ihnen ist allein berechtigt, den Verein nach au\u00dfen gerichtlich und au\u00dfergerichtlich zu vertreten. Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gew\u00e4hlt. Er tr\u00e4gt die Bezeichnung \u201eEnger Vorstand\u201c. Der\/die jeweilige Sch\u00fctzenk\u00f6nig\/in und sein\/ihr Adjutant kann mit beratender Stimme an den Sitzungen des\u00a0 Vorstandes teilnehmen.<\/p>\n<p>\u00a7 6 Erweiterter Vorstand<\/p>\n<p>Der \u201eEngere Vorstand\u201c bildet mit allen weiteren Funktionstr\u00e4gern im Verein den \u201eErweiterten Vorstand\u201c. Der\/die Stellvertreter\/in zu den Posten 3, 4, 5 sowie 6 des \u201eEngen Vorstandes\u201c werden von der Mitgliederversammlung auf 4 Jahre gew\u00e4hlt.<br \/>\nDie \u00fcbrigen Funktionstr\u00e4ger werden vom \u201eEngen Vorstand\u201c nach demokratischer Meinungsbildung ernannt. Der Adjutant des\/der 1. Vorsitzenden wird vom\/von der 1.Vorsitzenden ernannt.<\/p>\n<p>\u00a7 7 Mitgliederversammlung<\/p>\n<p>Die Mitgliederversammlung ist das h\u00f6chste Organ des Vereins. Die Einberufung dazu geschieht durch Ver\u00f6ffentlichung in der Kreiszeitung Syke unter Bekanntgabe der Tagesordnung. Die Ver\u00f6ffentlichung muss sp\u00e4testens 14 Tage vor der Veranstaltung erfolgen.<br \/>\nDurch Tischvorlage kann die Tagesordnung erg\u00e4nzt werden. Es findet allj\u00e4hrlich, m\u00f6glichst am Anfang des Jahres, eine Mitgliederversammlung statt. Au\u00dferdem steht es dem\/der 1. Vorsitzenden frei, in Vertretung dem\/der stellv. Vorsitzenden, im Laufe des Jahres weitere Mitgliederversammlungen einzuberufen. Eine Mitgliederversammlung ist ebenfalls einzuberufen, wenn 1\/3 der Mitglieder bzw. die einfache Mehrheit der Teilnehmer einer Mitgliederversammlung dieses verlangt.<br \/>\nJede ordnungsgem\u00e4\u00df einberufene Versammlung ist beschlussf\u00e4hig. Die einfache Mehrheit entscheidet, soweit diese Satzung nicht eine andere Mehrheit vorschreibt. Abstimmungen sind offen.<br \/>\nVerlangt jedoch ein Mitglied, unterst\u00fctzt von einem weiteren Mitglied, eine geheime<br \/>\nAbstimmung, mu\u00df dem entsprochen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 8 Kassenpr\u00fcfer<\/p>\n<p>Die Versammlung w\u00e4hlt zwei Kassenpr\u00fcfer\/in\/Inen<\/p>\n<p>\u00a7 9 Beschl\u00fcsse<\/p>\n<p>Der\/die Schriftf\u00fchrer\/in protokolliert die Beschl\u00fcsse der Mitgliederversammlung. Das Protokoll ist zu verlesen, von der Versammlung zu genehmigen und von dem\/der Vorsitzenden und Schriftf\u00fchrer\/in zu unterschreiben.<\/p>\n<p>\u00a7 10 K\u00f6nigsw\u00fcrden<\/p>\n<p>Die Mitglieder des Sch\u00fctzenvereins schie\u00dfen j\u00e4hrlich Ihren\/ihre Sch\u00fctzenk\u00f6nig\/in aus.<br \/>\nK\u00f6nig\/in kann werden, wer dem Verein seit einem Jahr angeh\u00f6rt und das 21. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n<p>Jungsch\u00fctzenk\u00f6nig\/in kann werden, wer Mitglied ist, oder sich als Mitglied des Vereins<br \/>\nangemeldet und noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat.<\/p>\n<p>Kinderk\u00f6nig\/in kann werden, wer als Schulkind das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat<br \/>\nund in Nordwohlde, Nordwohlder Heide, Steinforth oder St\u00fctelberg wohnt, bzw. von dem<br \/>\nmindestens ein Elternteil dem Verein angeh\u00f6rt.<\/p>\n<p>\u00a7 11 Ehrenmitglieder<\/p>\n<p>Die Ehrenmitgliedschaft kann durch 2\/3 Mehrheit der anwesenden Mitglieder in der Hauptversammlung solchen Vereinsmitgliedern und G\u00f6nnern verliehen werden, die sich f\u00fcr den Verein besonders verdient gemacht haben.<br \/>\nEhrenmitglieder sind von der Beitragszahlung befreit.<\/p>\n<p>\u00a7 12 Satzungs\u00e4nderung<\/p>\n<p>Satzungs\u00e4nderungen k\u00f6nnen nur mit \u00be Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder in der Hauptversammlung beschlossen werden.<\/p>\n<p>\u00a7 13 Aufl\u00f6sung des Vereins<\/p>\n<p>Die Aufl\u00f6sung des Vereins kann nur in zwei, durch eine Zwischenzeit von mindestens 14 Tagen getrennten, Mitgliederversammlungen beschlossen werden. Der Antrag zur Aufl\u00f6sung muss auf der Tagesordnung stehen und bedarf einer Mehrheit von 4\/5 der anwesenden Mitglieder.<\/p>\n<p>\u00a7 14 Verwendung des Verm\u00f6gens<\/p>\n<p>Das vorhandene Verm\u00f6gen ist bei der Aufl\u00f6sung des Vereins oder bei Wegfall oder \u00c4nderung des Satzungszweckes dem Landkreis Diepholz zu \u00fcbergeben, mit dem Auftrage, es f\u00fcr die k\u00f6rperliche Ert\u00fcchtigung der Jugend innerhalb des Landkreises zu verwenden.<\/p>\n<p>Diese Satzung tritt mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 04.01.2004 in Kraft.<\/p>\n<p>Nordwohlde, den 04.01.2004<\/p>\n<p>gez. J. Rohlfs<br \/>\nVorsitzender<\/p>\n<p>gez. G. Wessel<br \/>\nstellvertretender Vorsitzender<\/p>\n<p>gez. Anja Br\u00fcnder<br \/>\nSchriftf\u00fchrerin<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung des Sch\u00fctzenvereins Nordwohlde v.1904 e.V. \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eSch\u00fctzenverein Nordwohlde v.1904 e.V.\u201c. Er hat seinen Sitz in Nordwohlde und ist in das Vereinsregister beim Amtsgericht Syke unter der Gesch\u00e4ftsnummer VR 220 eingetragen. \u00a7 2 Zweck des Vereins Der Verein will den Schie\u00dfsport und das traditionelle Sch\u00fctzenwesen f\u00f6rdern und pflegen. 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