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Termin Informationen:

  • So
    19
    Apr
    2020

    Coronavirus: Stadtkönigs- und Pokalschießen abgesagt

    Schützenverein PHL

    Bedingungen für das Stadtkönig und Pokalschießen

    Stadtkönig/in und Stadtjugendkönig/in

    a) Startberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bassum.

    b) Die Teilnehmer/innen bei der Jugend dürfen in dem Jahr des Schießens das 21. Lebensjahr nicht vollenden.

    c) Jede/r Startberechtigte kann 2 x 3 Schuss auf die Königsscheibe abgeben.

    d) Jede/r kann nur einmal Stadtkönigin bzw. Stadtkönig und nur einmal Stadtjugendkönigin bzw. Stadtjugendkönig werden.

    e) Die ehemaligen Stadtköniginnen bzw. Stadtkönige schießen eine Königsplakette aus.

    Stadtpokalschießen für Damen-,Herren- und Jugendmannschaften 

    a) Eine Damenmannschaft besteht aus 4 Schützendamen, eine Herrenmannschaft aus 4 Schützen und eine Jugendmannschaft aus 3 Jugendlichen.

    b) Jeder Verein kann nur jeweils mit einer Damen-,Herren- und Jugendmannschaft starten.

    c)Jede/r Teilnehmer/in kann nur in einer Mannschaft Starten.

    d) Die Startgelder in Höhe von 7,50 € für Damen- bzw. Herrenmannschaften und 5,00 € bei Jugendmannschaften gehen an den ausrichtenden Verein.

    e) Jugendmannschaften schießen nur mit dem Luftgewehr.