Termine
Bedingungen für das Stadtkönig und Pokalschießen Stadtkönig/in und Stadtjugendkönig/in a) Startberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Bassum. b) Die Teilnehmer/innen bei der Jugend dürfen in dem Jahr des Schießens das 21. Lebensjahr nicht vollenden. c) Jede/r Startberechtigte kann 2 x 3 Schuss auf die Königsscheibe abgeben. d) Jede/r kann nur einmal Stadtkönigin bzw. Stadtkönig und nur einmal Stadtjugendkönigin bzw. Stadtjugendkönig werden. e) Die ehemaligen Stadtköniginnen bzw. Stadtkönige schießen eine Königsplakette aus. Stadtpokalschießen für Damen-,Herren- und Jugendmannschaften a) Eine Damenmannschaft besteht aus 4 Schützendamen, eine Herrenmannschaft aus 4 Schützen und eine Jugendmannschaft aus 3 Jugendlichen. b) Jeder Verein kann nur jeweils mit einer Damen-,Herren- und Jugendmannschaft starten. c)Jede/r Teilnehmer/in kann nur in einer Mannschaft Starten. d) Die Startgelder in Höhe von 7,50 € für Damen- bzw. Herrenmannschaften und 5,00 € bei Jugendmannschaften gehen an den ausrichtenden Verein. e) Jugendmannschaften schießen nur mit dem Luftgewehr.Termin Informationen:
Coronavirus: Stadtkönigs- und Pokalschießen abgesagt